Überprüfungsanträge
Kosten der Unterkunft
14.12.2011: Freiburg beschließt deutliche Erhöhung der "Mietobergrenzen" Am 13.12.2011 hat der Gemeinderat der Stadt Freiburg eine deutliche Erhöhung der "Mietobergrenzen" beschlossen [Video]. Die Stadt hat damit auf das Urteil des BSG vom 13.4.2011 zu den Freiburger Mietobergrenzen reagiert, das Sozialrecht in Freiburg erstritten hat [Verfahrensdokumentation]. Wer in Freiburg einen Teil seiner Miete aus dem Regelbedarf bezahlt und noch vor dem 31.12.2011 einen entsprechenden Antrag stellt, bekommt damit rückwirkend ab 1.1.2010 mehr Geld. [Hilfe beim Antrag] [mehr]
Für die umliegenden Landkreise gilt: Auch hier bekommen Hilfeempfänger, die sich gegen eine Kürzung der Unterkunftskosten wehren, oft mehr Geld. Aber noch müssen sie dafür gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen.
