Auffangversicherung
Der Gesetzgeber hat zum 01.04.2007 eine grundlegende Änderung zur Absicherung im Falle von Krankheit und Pflegebedürftigkeit beschlossen, die in hohem Maß konfliktanfällig ist. Sie betrifft Menschen, die noch nie Krankenversicherungsschutz genossen oder diesen in der Vergangenheit aus irgendeinem Grunde verloren haben. Der Gesetzgeber unterscheidet dabei zwischen Personen, die ihrem Status zufolge dem Kreis der typischerweise gesetzlich Krankenversicherten zugehören und solchen, die typischerweise privat krankenversichert sind. Für die einen besteht rückwirkender Versicherungsschutz in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung zum ersten Tag ohne anderweitige Absicherung, längstens bis zum 01.04.2007, für die anderen besteht Versicherungspflicht in der privaten Kranken- und Pflegeversicherung, allerdings ohne Rückwirkung. Der Verstoß gegen die Versicherungspflicht stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die verfolgt und auch geahndet wird, selbst wenn der Betroffene keine Leistungen in Anspruch genommen hat!
Häufig besteht bereits Streit darüber, ob Versicherungspflicht in der privaten oder in der gesetzlichen Versicherung besteht, oder über die Frage, wann der Bezug von Leistungen des Sozialhilfeträgers einem Versicherungsschutz in der Auffangversicherung entgegensteht. Aber auch Mitwirkungsobliegenheiten werden unterschiedlich beurteilt. Häufig entsteht dieser Streit anläßlich einer unvorhergesehenen Erkrankung und Behandlungsbedürftigkeit, was bedeutet, dass Sie nicht nur mit der Versicherung streiten, sondern zugleich auch mit dem Leistungserbringer verhandeln müssen, der seine Rechnungen anmahnt. Hier bedarf es rechtzeitig kompetenter Hilfestellung, damit nach Möglichkeit zeitnah Versicherungsschutz hergestellt wird.
Auch für den Leistungserbringer ist es entscheidend, dass Patienten über Versicherungsschutz verfügen, damit das Entgelt der erbrachten Leistungen gesichert ist. Es bietet sich daher rechtzeitige Hilfestellung an, damit der Patient Versicherungsschutz erlangt und jedenfalls zukünftige Leistungserbringung auch honoriert wird. Hier lohnt es sich also ganz unmittelbar, den Patienten stark zu machen.
