Martin Weise

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Martin Weise

Fachanwalt für Sozialrecht

 

Das Recht des Sozialgesetzbuchs soll für jeden Menschen zur Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit und sozialer Sicherheit beitragen. Dies besagt bereits der 1. Satz des Sozialgesetzbuchs und genau das möchte ich für Sie erreichen.

 

Nach Studium und Referendariat in Freiburg und Offenburg merkte ich schnell, dass bei meiner Arbeit als Anwalt der Mensch mit seinen Rechten in der Gesellschaft im Vordergrund stehen soll. In allen Bereichen des Sozialgesetzbuchs berate ich Sie über Ihre Rechte. Ein Schwerpunkt meiner Arbeit liegt dabei in der sozialen Sicherung nach dem SGB II, auch als Hartz 4 bekannt, und in der Grundsicherung nach dem SGB XII. Oft ergeben sich Gestaltungsmöglichkeiten, die erst in einer Gesamtschau des Sozialgesetzbuchs mit seinen 12 Büchern gefunden und umgesetzt werden können. Deshalb lohnt sich oft eine frühzeitige anwaltliche Beratung. Gerne setze ich mich hierbei für Sie ein.



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