RA Elmar Kuntz

.

Elmar Kuntz

Rechtsanwalt im Sozialrecht

 

Gemäß Artikel 3 unseres Grundgesetzes sind vor dem Gesetz alle Menschen gleich. Das bedeutet, dass - im Idealfall - jedermann, ob nun arm oder reich, jung oder alt, vernünftig oder unvernünftig, im Rahmen der geltenden Gesetze die gleichen Rechte und Pflichten hat. So schön dieser Satz auch klingen mag, ist er im Alltag oftmals nur die halbe Wahrheit. Denn in nicht wenigen Fällen realisieren sich die durch die Gesetze eingeräumten Rechte nicht von selbst - auch wenn sie es eigentlich sollten. Statt dessen kommt es immer wieder vor, dass dem Einzelnen bei der Inanspruchnahme seiner Rechte von dritter Seite Steine in den Weg gelegt werden. Ob dies nun aus Unwissenheit oder purer Berechnung geschieht, ist für den Betroffenen zunächst einmal zweitrangig. Für ihn gilt: Er muss seine Rechte aktiv - unter Umständen mit fachkundiger Beratung - durchsetzen.

 

Diese aktive Durchsetzung der eigenen Rechte im Streitfall ist freilich in allen Lebensbereichen wichtig. Insbesondere im sozialrechtlichen Bereich ist sie meines Erachtens aber absolut unverzichtbar. Denn das Sozialrecht kommt in den meisten Fällen erst dann zur Anwendung wenn das Leben wirklich aus den Fugen gerät - sei es durch Arbeitslosigkeit, Krankheit, Pflegebedürftigkeit oder ähnliches. Kommt der Betroffene in einer solchen Situation nicht in den Genuss aller ihm zustehenden Rechte, steht die Führung einer menschenwürdigen Existenz auf dem Spiel.



.
.

xxnoxx_zaehler