Erwerbsminderung
Die moderne Arbeitswelt stellt hohe Anforderungen. Der Konkurrenzdruck Mitbewerbern gegenüber und der Leistungsdruck in der eigenen Abteilung ist um ein vielfaches höher als noch vor 15 oder 20 Jahren. Ganz häufig entspricht die Ausbildung, die man einmal absolviert hat, nicht mehr der beruflichen Tätigkeit, die man heute ausübt. Und die Versorgung im Alter ist nur gesichert, wenn keine Lücken in der Erwerbsbiographie entstehen. Lebenslanges Lernen ist erforderlich, lebenslanges Arbeiten gefragt.
Wer hier nicht mithalten kann, kommt schnell zwischen die Stühle. Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist von Gesetzes wegen auf sechs Wochen begrenzt. Im Anschluss erhält Krankengeld, wer entsprechend versichert ist, aber schon kaum mehr 78 Wochen, wie es § 48 SGB V vorsieht. Der Antrag auf Rehabilitationsleistung und Teilhabe am Arbeitsleben gilt kraft Gesetzes in der Regel als Antrag auf Rente, wenn sich herausstellt, dass verminderte Erwerbsfähigkeit vorliegt.
Wenn die Leistungsfähigkeit in Frage steht braucht der Mensch rechtzeitige Beratung und Unterstützung und zwar sowohl, wenn er im Arbeitsprozeß verbleiben will und Teilhabeleistungen beantragt, als auch wenn er keine volle Leistungsfähigkeit mehr aufweist und eine Erwerbsminderungsrente begehrt. Wenden Sie sich an die gemeinsamen Servicestellen der Reha-Träger und fordern Ihr Recht auf Beratung und Unterstützung ein. Wenden Sie sich an qualifizierte Rechtsberater zur Unterstützung im Verwaltungsverfahren und Sozialgerichtsprozeß.
