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Niedriglöhne in Deutschalnd

In Deutschland sind die Gehälter im unteren Fünftel der Einkommen in den letzten fünfzehn Jahren gesunken, während die Einkommen im obersten Fünftel steigen. Beschäftigung im Niedriglohnbereich nimmt zu. Immer mehr Menschen arbeiten für Stundenlöhne, die so niedrig sind, dass sie auf ergänzende Grundsicherungsleistungen angewiesen sind.


Im Jahr 2006 hatten 18 von 25 EU-Ländern einen gesetzlichen Mindestlohn. In den westlichen Nachbarländern liegt der Mindestlohn zwischen 7,50 € und 8,70 € pro Stunde. Selbst im als wirtschaftsliberal geltenden Großbritannien betrug der Mindestlohn im Jahr 2006 7,97 €/Std. In den Ländern ohne gesetzlichen Mindestlohn „ist die Tarifbindung aufgrund des hohen gewerkschaftlichen Organisationsgrades oder durch rechtliche Besonderheiten wesentlich größer als in Deutschland, so dass dort weitgehend eine flächendeckende tarifliche Mindestlohnsicherung gewährleistet ist.“ (Thorsten Schulten, Einkommen ohne Auskommen – zur aktuellen Debatte über den Niedriglohnsektor und die Einführung von Mindestlöhnen in Deutschland, in: Wiss. Arbeitsstelle des Nell-Breuning-Hauses (Hg.), Voll prekär – total normal? Die Arbeitsrealitäten wahrnehmen, Aachen 2006, S. 41-50 <47>, Angaben zu Mindestlöhnen in der EU <46>).


Das Fehlen eines gesetzlichen und für alle Beschäftigungsverhältnisse geltenden Mindestlohnes gilt als eine der wichtigsten Ursachen dafür, dass die Einkommen im unteren Einkommensbereich in Deutschland seit Anfang der neunziger Jahre sinken. Die Einkommensentwicklung, insbesondere im unteren Bereich, ist mittlerweile gut erforscht (vgl. Bosch/Weinkopf (Hg.), Arbeiten für wenig Geld. Niedriglohnbeschäftigung in Deutschland, Frankfurt/M 2007, darin zB Bosch/Kalina, Niedriglöhne in Deutschland – Zahlen, Fakten, Ursachen, S. 20-105 mwN).



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