Aktuelles
3.1.2012: Grundsicherung und Unterkunftskosten in Freiburg
Die Stadt Freiburg hat in einer Pressemitteilung vom 22.12.2011 zugesichert, die neuen und deutlich erhöhten "Mietobergrenzen" für Grundsicherungsempfänger ("Hartz IV", Sozialhilfe und Asylbewerberleistungsgesetz) von Amts wegen rückwirkend zum 1.1.2010 zu berücksichtigen. Das Problem betrifft wahrscheinlich eine vierstellige Zahl von Haushalten. Wer für die Miete weniger Geld vom Jobcenter oder vom Sozialamt bekommt, als er bezahlen muss, kann nun fordern, dass rückwirkend die neuen "Mietobergrenzen" beachtet werden. Das bedeutet im Regelfall, dass es zu einer Nachzahlung für den Zeitraum ab 1.1.2010 kommen muss [mehr].
23.12.2011: Bundesverfassungsgericht kippt Ungleichbehandlung bei Rundfunkgebühren
Am 30.11.2011 hat das Bundesverfassungsgericht klargstellt, dass Rundfunkgebühren nicht bezahlen muss, wer dadurch unter die "Hartz-IV"-Grenze gerät. Durch den letzten Rundfunkgebührenstaatsvertrag mussten Menschen mit geringem Einkommen Rundfunkgebühren auch dann bezahlen, wenn sie dadurch am Ende weniger Geld hatten als das durch "Hartz IV" markierte Existenzminimum. Das geht nun nicht mehr (1 BvR 3269/08, A BvR 626/10) [Pressemitteilung des BVerfG].
Institut für Sozialrecht
Als Institut für Sozialrecht bieten wir Fortbildung im Gebiet des Sozialrechts und des Betreuungsrechts an. Wir stehen als Referenten für Inhouse-Seminare zur Verfügung und können auf Wunsch auch Referenten für Themen vermitteln, die wir nicht selbst bedienen können. Sprechen Sie uns einfach an, wenn Sie eine Veranstaltung planen!
Daneben bieten wir Seminare an, die sich in erster Linie an beruflich tätige Betreuerinnen und Betreuer sowie an Sozialberater und -beraterinnen richten. Interessierte aus anderen Tätigkeitsfeldern sind willkommen.
Wir haben vor, hier eine Plattform für fachlichen Austausch und für Veröffentlichungen zu sozialrechtlichen, sozialwissenschaftlichen und sozialpolitschen Themen zu schaffen.

