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Überprüfungsantrag Kosten der Unterkunft

Wenn ein Bescheid nicht richtig ist, sollte man Widerspruch einlegen. Wenn die Frist dafür vorbei ist, aknn man statt dessen einen Überprüfungsantrag stellen. Die Behörde muss den rechtswidrigen Bescheid dann zurücknehmen und (wenn sie erst zu wenig bewilligt hat) höhere Leistungen bewilligen.

 

In der Sozialhilfe und im SGB II ("Hartz-IV-Gesetz") gilt muss nur für ein Jahr rückwirkend gezahlt werden. Dabei wird nur das volle Kalenderjahr gerechnet. Das heißt: Das "angeknabberte" Kalenderjahr rechnet nicht mit:

 

Wenn man am 2.1.2012 einen Überprüfungsantrage für die Vergangenheit stellt, dann muss die Behörde ab 1.1.2011 nachzahlen.

Wenn man den Antrag am 31.12.2011 stellt, muss ab 1.1.2010 nachgezahlt werden.

 

Hier finden Sie ein Formular, mit dem Sie ganz leicht selbst einen Überprüfungsantrag stellen, in dem es um Grundsicherungsleistungen in Freiburg und Kosten der Unterkunft geht. Natürlich können Sie das Formular auch für andere Jobcenter oder für Sozialämter  abändern.

 

[Formular Jobcenter Freiburg Stadt]

 

 



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