.

Betreuer

1992 wurde in Deutschland die Entmündigung für Erwachsene abgesschafft. Statt dessen gibt es seither die rechtliche Betreuung: Wenn jemand behindert oder psychisch krank ist und seine Angelegenheiten deshalb nicht selbst regeln kann, kann für ihn ein rechtlicher Betreuer bestellt werden (§ 1896 BGB). In der überwiegenden Zahl der Fälle übernahmen Angehörige oder andere nahe stehende Personen diese Aufgabe ehrenamtlich. In etwa einem Drittel der Fälle werden Berufsbetreuer bestellt.

 

Betreuerinnen und Betreuer – seien sie ehrenamtlich oder professionell tätig – geraten oft unter erheblichen Druck. Sie sind sozusagen die letzte Instanz. Wenn andere Hilfesysteme versagen oder sich zurückziehen, wird häufig reflexartig der Betreuer zur Verantwortung gezogen. Der kann und soll aber nicht all die Aufgaben übernehmen, für die von Gesetzes wegen soziale Leistungen vorgesehen sind. Deshalb sind sozialrechtliche Kenntnisse für Betreuerinnen und Betreuer besonders wichtig. Um Situation des Betroffenen zu verbessern, müssen sie oft sozialrechliche Ansprüche des Betroffenen realisieren. Dabei erfahren sie von der Sozialverwaltung nicht immer die Unterstützung, die sie sich wünschen und die das Sozialgesetzbuch auch vorsieht (§ 14, 15 SGB I, § 22 SGB IX).

 

In Zusammenarbeit mit der GL-Versicherungsmakler-GmbH bieten wir eine sozialrechtliche Beratungshotline für Berufsbetreuerinnen und -betreuer an.

 

Mit unserem Fortbildungsprogramm wenden wir uns in erster Linie an Betreuerinnen und Betreuer.



.
.

xxnoxx_zaehler