Aktuelles

 

Link des Monats: Die "Kooperation Behinderter im Internet e.V" – Kobinet – betreibt einen Nachrichtendienst, der sich auf die Belange von Menschen mit Behinderung spezialisiert hat. Die Website www.kobinet-nachrichten.org zeichnet sich durch engagierte Berichterstattung und hohe  journalistische Qualität aus.

 

25.4.2013: LSG Sachsen-Anhalt entscheidet, dass über Umzugskosten unabhängig von der Angemessenheit der neuen KdU zu entscheiden ist (Beschluss vom 27.11.2013, L 5 AS 902/12 B ER)

Das LSG Sachsen-Anhalt hat im November 2012 im Eilverfahren entschieden, dass im Rahmen der Leistungen nach dem SGB II Umzugskosten ggf. auch dann vom Jobcenter zu übernehmen sein können, wenn die Kosten der Unterkunft der neuen Wohnung nicht angemessen sind [Download Beschluss]. Nur einen Monat zuvor hatte das BSG eine Nichtzulassungsbeschwerde, die gerade diese Frage zum Gegenstand hatte, als unzulässig zurückgewiesen [zum Verfahren]. Damit liegt nun divergierende Rechtsprechung zweier Landessozialgerichte vor.

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Dienstleister

Sozialrecht ist nicht nur das Recht der Geldleistungen, sondern auch das Recht der sozialen Dienstleistungen. Die rechtlichen und wirtschaftlichen Bedingungen, unter denen Dienstleistungen von der medizinischen Versorgung bis zu Teilhabeleistungen für Menschen mit Behinderungen erbracht werden, sind überwiegend durch das Sozialgesetzbuch determiniert. Wir stellen hier exemplarisch einige Aspekte des Rechtes der sozialen Dienstleister vor.

Sozialrecht betrifft aber nicht nur soziale Dienstleister im engeren Sinne, sondern auch andere Wirtschaftszweige – ganz besonders zB die Wohnungswirtschaft. Wir halten deshalb auch für solche Unternehmen sozialrechtliche Beratung für wichtig und sinnvoll.

 



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