.

Hotline für Berufsbetreuerinnen und -betreuer

Kostenlose Hotline zu Fragen des Sozialrechts für GL-Kunden

 

Sozialrechtliche Fragen spielen eine große Rolle in Ihrem Alltagsgeschäft. Dabei wird das Sozialrecht immer komplizierter und unübersichtlicher. Die Sozialämter und die Jobcenter fordern mehr und mehr von rechtlichen Betreuern. Mit Hinweis auf die Mitwirkungspflichten sollen Betreuerinnen und Betreuer umfangreich recherchieren, Unterhalt einklagen oder Unterlagen beschaffen, die der Betroffene längst nicht mehr hat. Die Krankenkassen verweigern häufiger Leistungen. Soziotherapie, Reha-Leistungen und Hilfsmittel sind Beispiele für Leistungsbereiche, in denen die Kassen restriktiver denn je entscheiden. Viele Ansprüche sind nicht hinreichend bekannt wie z.B. die Rente für Opfer von Gewalt nach dem OEG oder die Möglichkeiten, die das persönliche Budget bietet.

Deshalb stellen wir Ihnen in Kooperation mit GL-Versicherungsmakler eine kostenlose Hotline zur Verfügung: Christian L. Fritz und Roland Rosenow beraten Sie telefonisch und kostenlos zu allen Fragen des Sozialrechts.

 

Haftungsrisiko Sozialrecht

 

Sozialrechtliche Probleme bergen Haftungsrisiken. Manche Anträge müssen rechtzeitig gestellt werden, um Haftung zu vermeiden. Andere Erklärungen sollte man besser nicht abgeben, um Haftung zu vermeiden. Um das zu entscheiden, brauchen Sie sozialrechtliche Spezialkenntnisse. Beispiel 1 Der Betreute lebt im Pflegeheim und kann die Kosten mit Hilfe der Pflegekasse selbst tragen. Der Pflegebedarf steigt. Deshalb beantragen Sie die Höherstufung bei der Pflegekasse. Sieben Monate später bekommen Sie die Entscheidung mit der Pflegestufe III. Das Heim möchte jetzt rückwirkend mehr Geld. Dafür reicht die Rente aber nicht. Der Betreute braucht zusätzlich Hilfe zur Pflege vom Sozialamt. Sozialhilfe gibt es aber nicht rückwirkend. Es gilt: Bedarf beim Sozialamt nicht angezeigt = Anspruch verloren. Beispiel 2 Der Betreute hat möglicherweise Unterhaltsansprüche gegen einen Sohn. Das Sozialamt will die Ansprüche rückabtreten, damit der Betreuer den Unterhalt für den Betroffenen einklagt. Der Betreuer ist aber nicht verpflichtet, die Rückabtretung für den Betroffenen anzunehmen. Und er ist gut beraten, wenn er das auch nicht tut. Denn er bürdet sich Arbeit und Haftungsrisiken auf, ohne dass der Betroffene oder der Betreuer irgendeinen Vorteil davon hätte.

Wer macht Haftungsansprüche geltend?

 

Der Betreuer haftet schon bei leichtester Fahrlässigkeit (§ 1833 BGB). Die Verjährungsfrist beginnt erst mit der Entlassung des Betreuers. Der Betreuer kann deshalb meist noch von Erben auf Haftung verklagt werden. Aber auch Sozialleistungsträger können den Betreuer in Anspruch nehmen. Vereinfacht gesagt: Ein Schaden des Betreuten, für den ein Sozialleistungsträger direkt oder indirekt aufkommt, hat zur Folge, dass der Sozialleistungsträger den Betreuer selbst in Haftung nehmen kann. Das ergibt sich aus § 116 SGB X, dem gesetzlichen Forderungsübergang für Haftungsansprüche. Für Sozialämter ist der Zugriff auf den Betreuer über den Haftungsanspruch des Betreuten attraktiv: Der Betreute hat, wenn er Sozialhilfeleistungen erhält, kein Geld. Beim Betreuer ist mehr zu holen.

Fragen Sie nicht erst, wenn es zu spät ist!

  • Der Betreute wird geschieden – was muss ich beachten?
  • Das Jobcenter stellt die Zahlung ein – wie kann ich mich wehren?
  • Das Vermögen geht zu Ende – welche Anträge muss ich stellen?
  • Der Betreute bezieht Sozialhilfe und erbt – was muss ich tun?
  • Die Krankenkasse verweigert die Leistung – wer hilft weiter?
  • Ich weiß nicht, ob ein Bescheid richtig ist – wie kriege ich das raus?


Der Kostendruck, unter dem die Sozialhilfeträger nun einmal stehen, verursacht einen Anstieg der Bemühungen, Betreuer unmittelbar in Haftung zu nehmen. Deshalb wird es noch wichtiger, dass Betreuerinnen und Betreuer rechtlich gut informiert sind, um dem Haftungsfall wirksam vorzubeugen. Was müssen Sie tun um die Hotline zu nutzen? Die sozialrechtliche Hotline von Sozialrecht in Freiburg ist für alle Betreuer/innen, die über GL-Versicherungsmakler haftpflichtversichert sind, kostenlos. Senden Sie eine E-Mail mit Name, Adresse und Versicherungsnummer Ihrer GL-Haftpflichtver-sicherung und dem Stichwort „GL-Hotline“ an: info@gl-versicherungsmakler.de. Alle angemeldeten Teilnehmer erhalten auch regelmäßig den sozialrechtlichen Infodienst, den Sozialrecht in Freiburg herausgibt. Etwa einmal im Monat werden Sie per Email informiert über

  • sozialrechtliche Gerichtsentscheidungen, die für Betreuer relevant sind
  • gesetzliche Änderungen im Sozialrecht
  • aktuelle sozialrechtliche Entwicklungen mit Bezug zur Betreuungspraxis

 

Beratungszeiten:

  • Dienstags 9.30 Uhr bis 12.30 Uhr
  • Donnerstags 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Sie können sich für die Hotline anmelden bei: www.gl-versicherungsmakler.de.



.
.

xxnoxx_zaehler