Beratungstermine
Wenn Sie unsere Beratung in Anspruch nehmen möchten, vereinbaren Sie bitte zuvor telefonsich oder per Email einen Termin. Es hilft uns, wenn Sie unseren Mitarbeiterinnen im Sekretariat gleich zu Beginn kurz erklären, worum es geht. Bitte bringen Sie zum Beratungstermin alle Unterlagen mit, die vielleicht von Bedeutung sind.
Leider sind unsere Räume nicht barrierefrei zugänglich. Wenn Sie deshalb nicht zu uns kommen können, rufen Sie uns an. Wir kommen dann – natürlich nur, wenn Sie das wollen – zum Beratungsgespräch zu Ihnen.
Wir berechnen für eine einmalige Beratung für Privatpersonen in der Regel pauschal 60 € bis 100 € (inkl. MWSt.). Das hängt von Aufwand und Schwierigkeit ab. Wenn Sie das nicht bezahlen können (z.B. im Fall von Bezug von Grundsicherung), reduzieren wir diesen Betrag auf 35 €. In diesem Fall empfehlen wir Ihnen, beim Amtsgericht, das für Ihren Wohnort zuständig ist, einen Berechtigugnsschein für Beratungshilfe zu beantragen. Dann müssen Sie nur den Eigenanteil für die Beratungshilfe bezahlen. Das sind 10 €.
Wenn Sie weiter weg wohnen und nicht nach Freiburg kommen können, beraten wir gerne telefonisch. Auch dafür sollte aber ein Termin vereinbart werden. Außerdem müssen die Unterlagen, die wir brauchen, dann vorher per Post oder per Email (nur ungerne per Fax) zu uns gelangen.
