Aktuelles

 

Link des Monats: Die "Kooperation Behinderter im Internet e.V" – Kobinet – betreibt einen Nachrichtendienst, der sich auf die Belange von Menschen mit Behinderung spezialisiert hat. Die Website www.kobinet-nachrichten.org zeichnet sich durch engagierte Berichterstattung und hohe  journalistische Qualität aus.

 

25.4.2013: LSG Sachsen-Anhalt entscheidet, dass über Umzugskosten unabhängig von der Angemessenheit der neuen KdU zu entscheiden ist (Beschluss vom 27.11.2013, L 5 AS 902/12 B ER)

Das LSG Sachsen-Anhalt hat im November 2012 im Eilverfahren entschieden, dass im Rahmen der Leistungen nach dem SGB II Umzugskosten ggf. auch dann vom Jobcenter zu übernehmen sein können, wenn die Kosten der Unterkunft der neuen Wohnung nicht angemessen sind [Download Beschluss]. Nur einen Monat zuvor hatte das BSG eine Nichtzulassungsbeschwerde, die gerade diese Frage zum Gegenstand hatte, als unzulässig zurückgewiesen [zum Verfahren]. Damit liegt nun divergierende Rechtsprechung zweier Landessozialgerichte vor.

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Beratung

Sozialrecht ist unübersichtlich und kompliziert. Als Kanzlei, die auf Sozialrecht spezialisiert ist, fühlen wir uns besonders qualifiziert, um auf diesem Gebiet zu beraten. Normalerweise kostet eine Beratung etwa 60 bis 100 €. Wer das nicht bezahlen kann, kann unseren Rabatt für Leute mit ganz kleinem Geldbeutel in Anspruch nehmen. Dann kostet es nur noch 35 €.

 

Unser Anspruch ist es, für jede und jeden ein Angebot vorzuhalten. Wer auch 35 € nicht bezahlen kann und trotzdem keinen Berechtigungsschein für Beratunsghilfe bekommt (leider kommt das häufig vor), oder wer zuerst mal wissen will, ob sich die anwaltliche Prüfung einer Frage überhaupt lohnt, kann in unsere kostenlose Sprechstunde kommen. Auch ansonsten sind wir bemüht, die Kosten für die Erstberatung möglichst niedrig zu halten. Schließlich weisen wir auf Beratungsstellen hin, die da weiterhelfen können, wo wir nicht die Richtigen sind.

 



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