Stichworte: Sozialrechtlicher Herstellungsanspruch bei rechtswidriger Aufhebung eines Bewilligungsbescheides nach dem SGB II
Zuletzt geändert: 27.10.2011
Status: Abgeschlossen
Letzte Gerichtsentscheidung: BSG Kassel vom 31.08.2011
Erläuterung: Die Klägerinnen bezogen im Jahr 2006 Leistungen nach dem SGB II. Im April erlies die beklagte Behörde einen Aufhebungs- und Erstattungsbescheid wegen einer im Februar aufgenommenen (und auch sofort mitgeteilten) Erwerbstätigkeit. Sie verwechselte aber bei der Berechnung Brutto- mit Nettoeinkommen und kam deshalb irrtümlich zum Ergebnis, dass kein Anspruch mehr bestehe. Das fiel den Klägerinnen erst Monate später auf. Sie beantragten die Überprüfung des Aufhebungs- und Erstattungsbescheides und errichteten, allerdings erst im Klageverfahren, dessen ersatzlose Rücknahme. Ab 1.6.2006 hatten sie keine Leistungen mehr beantragt, weil sie wegen des Aufhebungs- und Erstattunsgbescheides davon ausgegangen waren, dass kein Anspruch mehr bestehe. Im vorliegenden Verfahren machten sie diesen Anspruch rückwirkend geltend und begründeten das mit dem sozialrechtlichen Herstellungsanspruch. Die Klage blieb aber durch zwei Instanzen erfolglos. Das LSG lies die Revision nicht zu. Das wies die Nichtzulassungsbeschwerde zurück, weil sie unzulässig sei. Die Klägerinnen hätten sich nicht mit der Rechtssprechung zum Anscheinsbeweis auseinander gesetzt. Wir haben das Verfahren hier dokumentiert, um zu zeigen, wie Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren zum BSG in der weit überwiegenden Zahl der Fälle ausgehen (ca. 85 bis 95 % ohne Rücknahmen).
Anhängig bei: Abgeschlossen
Aktenzeichen: Abgeschlossen
Dokumente [Download durch Klicken auf die unterstrichene Bezeichnung des Dokuments - nicht unterstrichen = steht gerade nicht zum Download zur Verfügung]:
01 21.04.2006 Aufhebungs- und Erstattungsbescheid
03 19.06.2007 Widerspruchsbescheid
04 29.10.2007 Leistungsbescheid
06 18.04.2008 Widerspruchsbescheid
12 13.07.2010 Berufungsbegründung
13 25.08.2010 Berufungserwiderung
14 15.12.2010 Stellungnahme LSG
15 26.01.2011 Stellungnahme Berufungskläger
17 08.06.2011 Nichtzulassungsbeschwerde

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