Christian L. Fritz

 

Roland Rosenow

 

Cora Häringer

 

Elmar Kuntz

 

Martin Weise

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"Das Gesetz in seiner erhabenen Gleichheit verbietet es Armen und Reichen gleichermaßen, zu betteln, unter der Brücken zu schlafen  und Brot zu stehlen."

(Anatole France)

 

3.2.2012: Neue Veröffentlichung in unserer Verfahrensübersicht

Der Kläger wurde vom Jobcenter aufgefordert, sich bei einer Zeitarbeitsfirma zu bewerben. Die Firma hatte den Kläger zuvor anhand seines auf der Website der Bundesagentur für Arbeit hinterlegten Bewerberprofils als geeigneten Mitarbeiter identifiziert und ihn aufgrund seiner Qualifikation gezielt beim Jobcenter angefordert, ihm dann aber nur eine Bezahlung als Ungelernter angeboten. Der Kläger wollte die Stelle gerne annehmen, aber nicht mit einer Bezahlung als Ungelernter. Das Beschäftigungsverhältnis kam deshalb nicht zustande. Der Kläger erhielt einen Sanktionsbescheid (30 % der Regelleistung für 3 Monate). Das  Sozialgericht stelle sich zunächst offen auf die Seite der Behörde, schwenkte dann nach Vorliegen gutachterlicher Stellungnahmen des DGB und eines Arbeitgeberverbandes aber um. Das Jobcenter gab daraufhin ein Anerkenntnis ab [mehr].

 

27.1.2012: Einstweiliger Rechtsschutz bei einmaligen Einkünften eines psychisch kranken Menschen

Das LSG Stuttgart hat in einer Eilentscheidung einen Beschluss des SG Freiburg aufgehoben und einem Bezieher von Grundsicherungsleitungen nach dem 4. Kapitel des SGB XII Leistungen zugesprochen. Der Betroffene hatte eine Erstattung von rund 5.000 € aus überzahlten Krankenversicherungsbeiträgen erhalten. Davon lebte er zwei Monate lang und kaufte ansonsten einige Musikinstrumente. Erst vier Monate später teilte das Sozialamt mit, dass er die Erstattung nach dortiger Auffassung auf ein Jahr strecken müsse. Das LSG hat nun entschieden, dass das Einkommen nur auf zwei und nicht auf zwölf Monate zu verteilen ist. Der Rest fließt dem Vermögen zu und ist damit geschützt. Dabei geht der Senat ausdrücklich auf die Besonderheit des Einzelfalls ein, in deren Rahmen auch die psychische Erkrankung des Betroffenen sowie die Tatsache zu berücksichtigen ist, dass zwischenzeitlich ein Betreuer bestellt wurde [zum Beschluss].

 

5.1.2012: Rechtsschutz gegen überlange Verfahrensdauer

Im Dezember 2011 trat endlich das Gesetz zum Rechtsschutz bei überlangen Verfahren in  Kraft [Infos]. Jetzt kann man "Verzögerungsrüge" erheben, wenn ein Verfahren zu lange dauert. Ein Verfahren vor dem Sozialgericht sollte nach unserer Auffassung im Regelfall nach einem halben Jahr abgeschlossen sein. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wird voraussichtlich sehr genau beobachten, welche Auswirkungen das neue Gesetz haben wird [Beschwerde zum EGMR wg. überlanger Dauer eines Verfahrens vor dem Sozialgericht Freiburg].

 

3.1.2012: Grundsicherung und Unterkunftskosten in Freiburg

Die Stadt Freiburg hat in einer Pressemitteilung vom 22.12.2011 zugesichert, die neuen und deutlich erhöhten "Mietobergrenzen" für Grundsicherungsempfänger ("Hartz IV", Sozialhilfe und Asylbewerberleistungsgesetz) von Amts wegen rückwirkend zum 1.1.2010 zu berücksichtigen. Das Problem betrifft wahrscheinlich eine vierstellige Zahl von Haushalten. Wer für die Miete weniger Geld vom Jobcenter oder vom Sozialamt bekommt, als er bezahlen muss, kann nun fordern, dass rückwirkend die neuen "Mietobergrenzen" beachtet werden. Das bedeutet im Regelfall, dass es zu einer Nachzahlung für den Zeitraum ab 1.1.2010 kommen muss [mehr].

 

23.12.2011: Bundesverfassungsgericht kippt Ungleichbehandlung bei Rundfunkgebühren

Am 30.11.2011 hat das Bundesverfassungsgericht klargstellt, dass Rundfunkgebühren nicht bezahlen muss, wer dadurch unter die "Hartz-IV"-Grenze gerät. Durch den letzten Rundfunkgebührenstaatsvertrag mussten Menschen mit geringem Einkommen Rundfunkgebühren auch dann bezahlen, wenn sie dadurch am Ende weniger Geld hatten als das durch "Hartz IV" markierte Existenzminimum. Das geht nun nicht mehr (1 BvR 3269/08, A BvR 626/10) [Pressemitteilung des BVerfG].

 

16.12.2011: Eilentscheidung des SG Freiburg: Kostenübernahme einer Nachtwache zur Vermeidung nächtlichen Festbindens an das Bett in einem Pflegheim: Das SG Freiburg hat in einem hervorragend begründeten Beschluss die grundrechtliche Relevanz sogenannter "unterbringungsähnlicher Maßnahmen" (§ 1906 Abs. 4 BGB) herausgearbeitet und entschieden, dass notfalls eine Nachtwache finanziert werden muss, um einen schweren Grundrechtseingriff zu vermeiden [mehr]

 

15.12.2011: Keine Kürzung der Sozialhilfe bei Krankenhausaufenthalt: Das SG Lüneburg hat heute in einem Verfahren, in dem die Klägerin von Sozialrecht in Freiburg vertreten wird, entschieden auch die Leistungen von Sozialhilfeempfängern nicht gekürzt werden dürfen, wenn der Leistungsempfänger im Krankenhaus ist [Download Urteil].

 

14.12.2011: Freiburg beschließt deutliche Erhöhung der "Mietobergrenzen" Am 13.12.2011 hat der Gemeinderat der Stadt Freiburg eine deutliche Erhöhung der "Mietobergrenzen" beschlossen [Video]. Die Stadt hat damit auf das Urteil des BSG vom 13.4.2011 zu den Freiburger Mietobergrenzen reagiert, das Sozialrecht in Freiburg erstritten hat [Verfahrensdokumentation]. Wer in Freiburg einen Teil seiner Miete aus dem Regelbedarf bezahlt und noch vor dem 31.12.2011 einen  entsprechenden Antrag stellt, bekommt damit rückwirkend ab 1.1.2010 mehr Geld. [Hilfe beim Antrag] [mehr]

 

30.11.2011: Grundsatzurteil des BSG zum persönlichen Budget B 11 AL 7/10 R

Das lange erwartete Grundsatzurteil zur Budgetfähigkeit von Leistungen für eine Werkstatt für Menschen mit Behinderung ist ergangen. Das BSG hat die Instanzurteile aufgehoben und bestätigt, dass ein persönliches Budget nicht deshalb verweigert werden darf, weil der behinderte Mensch nicht in die WfbM gehen will. [mehr]

 

22.11.2011: Das Bundessozialgericht verurteilt den Ortenaukreis, die Kosten eines Schüleraustausches mit den USA im Rahmen von "Hartz IV" zu übernehmen ( B 4 AS 204/10 R ). Das BSG hat entschieden, dass auch ein Schüleraustausch, an dem nicht die ganze Klasse teilnimmt, eine Klassenfahrt iSd des SGB II sein kann. Besonders bemerkenswert: In beiden Instanzen der baden-württembergischen Sozialgerichtsbarkeit wurde Prozesskostenhilfe nicht bewilligt, weil das Verfahren aussichtslos sei. Beim BSG hatte der Kläger Erfolg. [mehr] [Verfahrensdokumentation]

 


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